Erbrecht

Wir helfen schnell und kompetent bei Streitfällen rund um das Erbrecht. Wir beraten und vertreten Sie in erbrechtlichen Fragestellungen u.a. in folgenden Bereichen, wobei häufig der notariellen Gestaltung durch unseren Notar Torsten Rehfeld der Vorzug zu geben sein wird:

Erbfolgeregelungen:
  • Aufklärung über Regelungen der gesetzlichen Erbfolge

  • Errichtung, Anpassung und Widerruf von Testamenten und Erbverträgen

    • Einzeltestamente

    • Unternehmertestamente

    • Ehegattentestamente

    • Vermächtnisse

    • Teilungsanordnung

    • Behindertentestamente

    • Spezielle Regelungen für nichteheliche Lebensgemeinschaften

Erbgemeinschaften:
  • Gemeinschaftliche Nachlassverwaltungen

  • Auseinandersetzungen

  • Ausgleichungen und Anrechnungen

Erbverträge:
  • Bindungswirkung

  • Rücktritt vom Erbvertrag

  • Anfechtung

  • Erbvertragsaufhebung

Pflichtteilsrecht:
  • Pflichtteilsanspruch

  • Auskunftsanspruch

  • Ausgleichs- und Anrechnungspflichten

  • Pflichtteilsquoten

  • Zusatzpflichtteil

  • Pflichtteilsergänzungsanspruch

Weitere Leistungen im Erbrecht:
  • Auskunfts- und Rechenschaftspflichten nach dem Todesfall

  • Erbscheine

  • Erbverzicht und Erbausschlagung

  • Erbschaftskauf

  • Vor- und Nacherbschaft

  • Testierfähigkeit

  • Haftung des Erben für Nachlassverbindlichkeiten

  • Erbunwürdigkeit

  • Testamentsanfechtung

Generalvollmachten, Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen

Mit der Generalvollmacht geben Sie die Verantwortung für ein breites Spektrum an Aufgaben und Entscheidungen an eine oder mehrere Vertrauenspersonen ab. Das heißt nicht, dass Sie Ihrem Betrauten freies Geleit für alle Geschäftsbereiche geben müssen.
Unser Vorsorgeanwalt bespricht mit Ihnen genau, welche Geschäftsbereiche die Generalvollmacht umfassen soll und wo Sie den Befugnissen des Bevollmächtigten Grenzen setzen wollen.

Wirksame Patientenverfügung: In der Patientenverfügung geht es zwar um medizinische Fragen, aber die Patientenverfügung ist auch ein rechtliches Dokument. Es kommt also darauf an, dass Sie Ihre Entscheidungen rechtlich wirksam formulieren. Bei uns können Sie sich auf die juristisch korrekte Umsetzung Ihrer Entscheidungen verlassen. So können Sie sich sicher sei, dass Ärzte und Pflegekräfte Ihre vorab getroffenen Entscheidungen im Ernstfall auch wirklich respektieren und sich an Ihre Patientenverfügung halten. Damit helfen auch Sie Ihren Angehörigen.

Mit einer Vorsorgevollmacht treffen Sie weitreichende Entscheidungen für die Zukunft. Außerdem ist Vorsorgevollmacht nicht gleich Vorsorgevollmacht. Im Gegenteil! Die Unterschiede sind groß. Und nicht alle Klauseln, die in Vorsorgevollmachten vorkommen, sind rechtlich auch wirklich wirksam. Wir beraten Sie so, dass Sie sich bewusst und sicher entscheiden können. Rechtsanwalt Jens Friemann, unser Anwalt für das Vorsorgerecht, zeigt Ihnen genau auf, wie sie mit Vorsorgevollmachten gezielt Entscheidungsbefugnisse an Vertrauenspersonen delegieren und in den Vollmachten auch eingrenzen können. Und wir achten auf die juristisch korrekt Umsetzung Ihres Willens. Maßgeblich sind die Gesetze und die aktuelle Rechtsprechung. So gehen Sie auf Nummer sicher, dass Sie in Ihrer Vorsorgevollmacht nur die Sachverhalte regeln, die Sie auch wirklich regeln wollen. Nicht mehr! Und auch nicht weniger!

Ihr Ansprechpartner
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Jens-Uwe Friemann
Rechtsanwalt
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(040) 308 543 395
Frischmuth & Friemann - Rechtsanwälte & Fachanwalt
Oststraße 62, 22844 Norderstedt
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