Gegen Sie wird strafrechtlich ermittelt? Bei Ihnen fand eine Hausdurchsuchung statt? Sie haben eine Vorladung als Beschuldigter zur Vernehmung bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft erhalten und wissen nicht, wie Sie sich verhalten sollen? Ihnen ist ein Strafbefehl zugesandt worden, lohnt sich ein Einspruch dagegen? Sie stehen kurz vor der Hauptverhandlung und haben noch keinen Strafverteidiger?

Wir verteidigen Sie als Strafverteidiger, d.h. als Wahlverteidiger wie auch als gerichtlich beigeordneter Pflichtverteidiger, in Straf- und Bußgeldsachen. Das gilt für das außergerichtliche Vorverfahren als auch vor Gericht anläßlich einer Vorführung aufgrund eines Antrages der Staatsanwaltschaft zum Erlaß eines Haftbefehls, in der Hauptverhandlung in 1. und in 2. Instanz, in der Berufung nach vorheriger Akteneinsicht.

Ziel einer Strafverteidigung für Sie kann es sein:

  • die Einstellung im Ermittlungsverfahren zur Verhinderung der Hauptverhandlung

  • der Freispruch nach erhobener Anklage

  • die Einstellung des Verfahrens mit oder ohne Auflagen

  • eine milde Strafe, keine Eintragung in das Führungszeugnis

  • eine Bewährungsstrafe anstelle einer zu vollziehenden Freiheitsstrafe

  • die Abänderung einer gerichtlichen Entscheidung, z.B. durch Anfechtung eines Strafbefehls mittels Einspruch oder eines Urteils durch Berufung z.B. bei folgenden Delikten:

    • Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte

    • Beleidigung

    • Üble Nachrede

    • Verleumdung

    • Totschlag

    • Aussetzung

    • Fahrlässige Tötung

    • Körperverletzung

    • gefährliche Körperverletzung

    • Mißhandlung von Schutzbefohlenen

    • schwere Körperverletzung

    • Körperverletzung mit Todesfolge

    • Nötigung

    • Bedrohung

    • Diebstahl

    • Besonders schwerer Fall des Diebstahls

    • Diebstahl mit Waffen; Bandendiebstahl; Wohnungseinbruchdiebstahl

    • Unterschlagung

    • Raub

    • Schwerer Raub

    • Raub mit Todesfolge

    • Erpressung

    • Räuberische Erpressung

    • Betrug

    • Versicherungsbetrug

    • Computerbetrug

    • Versicherungsmißbrauch

    • Untreue

    • Urkundenfälschung

    • Betäubungsmittelstrafsachen

    • Vorteilsnahme

    • Bestechlichkeit

    • Vorteilsgewährung

    • Bestechung

    • besonders schwere Fälle der Bestechlichkeit und Bestechung

Verkehrsstrafrecht
  • Fahren ohne Fahrerlaubnis

  • Nötigung durch Auffahren Lichthupe Ausbremsen

  • Versicherungsbetrug § 263 StGB Haftpflicht u. Kasko

  • Gefährliche Eingriff in den Straßenverkehr

  • Gefährdung des Straßenverkehrs

  • Straßenverkehrsgefährdung

  • verbotene Kraftfahrzeugrennen

  • Trunkenheit im Verkehr

  • Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

  • Fahrerflucht Unfallflucht

Bußgeldverfahren
  • Im Bußgeldverfahren kann das Ziel Ihrer Verteidigung die Einstellung des Verfahrens, die Vermeidung von Punkten in Flensburg im FAER / VZR sein, Vermeidung oder Reduzierung eines Fahrverbotes.

  • Ordnungswidrigkeitenverfahren etwa wegen Mißachtung des Rotlichts, Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, Vorfahrtverstöße mit und ohne Unfall, wenden an unzulässigen Stellen im Straßenverkehr, fehlerhaftes Überholen mit und ohne Unfall, Überladung, fehlerhafte Ladungssicherung u.a., Umweltdelikte.

  • Einspruch gegen Bußgeldbescheid

  • Verteidigung im Bußgeldverfahren vor Gericht


Ihre Anwälte für Strafrecht in Norderstedt Sönke Frischmuth und Jens-Uwe Friemann helfen schnell und kompetent bei Streitfällen rund um das Strafrecht.

Gegen Sie wird strafrechtlich ermittelt? Bei Ihnen fand eine Hausdurchsuchung statt? Sie haben eine Vorladung als Beschuldigter zur Vernehmung bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft erhalten und wissen nicht, wie Sie sich verhalten sollen? Ihnen ist ein Strafbefehl zugesandt worden, lohnt sich ein Einspruch dagegen? Sie stehen kurz vor der Hauptverhandlung und haben noch keinen Strafverteidiger?

Wir verteidigen Sie als Strafverteidiger, d.h. als Wahlverteidiger wie auch als gerichtlich beigeordneter Pflichtverteidiger, in Straf- und Bußgeldsachen. Das gilt für das außergerichtliche Vorverfahren als auch vor Gericht anläßlich einer Vorführung aufgrund eines Antrages der Staatsanwaltschaft zum Erlaß eines Haftbefehls, in der Hauptverhandlung in 1. und in 2. Instanz, in der Berufung nach vorheriger Akteneinsicht.

Ziel einer Strafverteidigung für Sie kann es sein:

  • die Einstellung im Ermittlungsverfahren zur Verhinderung der Hauptverhandlung

  • der Freispruch nach erhobener Anklage

  • die Einstellung des Verfahrens mit oder ohne Auflagen

  • eine milde Strafe, keine Eintragung in das Führungszeugnis

  • eine Bewährungsstrafe anstelle einer zu vollziehenden Freiheitsstrafe

  • die Abänderung einer gerichtlichen Entscheidung, z.B. durch Anfechtung eines Strafbefehls mittels Einspruch oder eines Urteils durch Berufung z.B. bei folgenden Delikten:

    • Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte

    • Beleidigung

    • Üble Nachrede

    • Verleumdung

    • Totschlag

    • Aussetzung

    • Fahrlässige Tötung

    • Körperverletzung

    • gefährliche Körperverletzung

    • Mißhandlung von Schutzbefohlenen

    • schwere Körperverletzung

    • Körperverletzung mit Todesfolge

    • Nötigung

    • Bedrohung

    • Diebstahl

    • Besonders schwerer Fall des Diebstahls

    • Diebstahl mit Waffen; Bandendiebstahl; Wohnungseinbruchdiebstahl

    • Unterschlagung

    • Raub

    • Schwerer Raub

    • Raub mit Todesfolge

    • Erpressung

    • Räuberische Erpressung

    • Betrug

    • Versicherungsbetrug

    • Computerbetrug

    • Versicherungsmißbrauch

    • Untreue

    • Urkundenfälschung

    • Betäubungsmittelstrafsachen

    • Vorteilsnahme

    • Bestechlichkeit

    • Vorteilsgewährung

    • Bestechung

    • besonders schwere Fälle der Bestechlichkeit und Bestechung

Verkehrsstrafrecht
  • Fahren ohne Fahrerlaubnis

  • Nötigung durch Auffahren Lichthupe Ausbremsen

  • Versicherungsbetrug § 263 StGB Haftpflicht u. Kasko

  • Gefährliche Eingriff in den Straßenverkehr

  • Gefährdung des Straßenverkehrs

  • Straßenverkehrsgefährdung

  • verbotene Kraftfahrzeugrennen

  • Trunkenheit im Verkehr

  • Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

  • Fahrerflucht Unfallflucht

Bußgeldverfahren
  • Im Bußgeldverfahren kann das Ziel Ihrer Verteidigung die Einstellung des Verfahrens, die Vermeidung von Punkten in Flensburg im FAER / VZR sein, Vermeidung oder Reduzierung eines Fahrverbotes.

  • Ordnungswidrigkeitenverfahren etwa wegen Mißachtung des Rotlichts, Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, Vorfahrtverstöße mit und ohne Unfall, wenden an unzulässigen Stellen im Straßenverkehr, fehlerhaftes Überholen mit und ohne Unfall, Überladung, fehlerhafte Ladungssicherung u.a., Umweltdelikte.

  • Einspruch gegen Bußgeldbescheid

  • Verteidigung im Bußgeldverfahren vor Gericht


Ihre Anwälte für Strafrecht in Norderstedt Sönke Frischmuth und Jens-Uwe Friemann helfen schnell und kompetent bei Streitfällen rund um das Strafrecht.

Herrn Frischmuth erreichen Sie unter 040308543390 und Herrn Friemann unter 040308543395.

Ihre Ansprechpartner
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Sönke Frischmuth
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
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Jens-Uwe Friemann
Rechtsanwalt
Frischmuth & Friemann - Rechtsanwälte & Fachanwalt
Oststraße 62, 22844 Norderstedt
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