Gegen Sie wird strafrechtlich ermittelt? Bei Ihnen fand eine Hausdurchsuchung statt? Sie haben eine Vorladung als Beschuldigter zur Vernehmung bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft erhalten und wissen nicht, wie Sie sich verhalten sollen? Ihnen ist ein Strafbefehl zugesandt worden, lohnt sich ein Einspruch dagegen? Sie stehen kurz vor der Hauptverhandlung und haben noch keinen Strafverteidiger?
Wir verteidigen Sie als Strafverteidiger, d.h. als Wahlverteidiger wie auch als gerichtlich beigeordneter Pflichtverteidiger, in Straf- und Bußgeldsachen. Das gilt für das außergerichtliche Vorverfahren als auch vor Gericht anläßlich einer Vorführung aufgrund eines Antrages der Staatsanwaltschaft zum Erlaß eines Haftbefehls, in der Hauptverhandlung in 1. und in 2. Instanz, in der Berufung nach vorheriger Akteneinsicht.
Ziel einer Strafverteidigung für Sie kann es sein:
die Einstellung im Ermittlungsverfahren zur Verhinderung der Hauptverhandlung
der Freispruch nach erhobener Anklage
die Einstellung des Verfahrens mit oder ohne Auflagen
eine milde Strafe, keine Eintragung in das Führungszeugnis
eine Bewährungsstrafe anstelle einer zu vollziehenden Freiheitsstrafe
die Abänderung einer gerichtlichen Entscheidung, z.B. durch Anfechtung eines Strafbefehls mittels Einspruch oder eines Urteils durch Berufung z.B. bei folgenden Delikten:
Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte
Beleidigung
Üble Nachrede
Verleumdung
Totschlag
Aussetzung
Fahrlässige Tötung
Körperverletzung
gefährliche Körperverletzung
Mißhandlung von Schutzbefohlenen
schwere Körperverletzung
Körperverletzung mit Todesfolge
Nötigung
Bedrohung
Diebstahl
Besonders schwerer Fall des Diebstahls
Diebstahl mit Waffen; Bandendiebstahl; Wohnungseinbruchdiebstahl
Unterschlagung
Raub
Schwerer Raub
Raub mit Todesfolge
Erpressung
Räuberische Erpressung
Betrug
Versicherungsbetrug
Computerbetrug
Versicherungsmißbrauch
Untreue
Urkundenfälschung
Betäubungsmittelstrafsachen
Vorteilsnahme
Bestechlichkeit
Vorteilsgewährung
Bestechung
besonders schwere Fälle der Bestechlichkeit und Bestechung
Verkehrsstrafrecht
Fahren ohne Fahrerlaubnis
Nötigung durch Auffahren Lichthupe Ausbremsen
Versicherungsbetrug § 263 StGB Haftpflicht u. Kasko
Gefährliche Eingriff in den Straßenverkehr
Gefährdung des Straßenverkehrs
Straßenverkehrsgefährdung
verbotene Kraftfahrzeugrennen
Trunkenheit im Verkehr
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
Fahrerflucht Unfallflucht
Bußgeldverfahren
Im Bußgeldverfahren kann das Ziel Ihrer Verteidigung die Einstellung des Verfahrens, die Vermeidung von Punkten in Flensburg im FAER / VZR sein, Vermeidung oder Reduzierung eines Fahrverbotes.
Ordnungswidrigkeitenverfahren etwa wegen Mißachtung des Rotlichts, Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, Vorfahrtverstöße mit und ohne Unfall, wenden an unzulässigen Stellen im Straßenverkehr, fehlerhaftes Überholen mit und ohne Unfall, Überladung, fehlerhafte Ladungssicherung u.a., Umweltdelikte.
Einspruch gegen Bußgeldbescheid
Verteidigung im Bußgeldverfahren vor Gericht
Ihre Anwälte für Strafrecht in Norderstedt Sönke Frischmuth und Jens-Uwe Friemann helfen schnell und kompetent bei Streitfällen rund um das Strafrecht.
Gegen Sie wird strafrechtlich ermittelt? Bei Ihnen fand eine Hausdurchsuchung statt? Sie haben eine Vorladung als Beschuldigter zur Vernehmung bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft erhalten und wissen nicht, wie Sie sich verhalten sollen? Ihnen ist ein Strafbefehl zugesandt worden, lohnt sich ein Einspruch dagegen? Sie stehen kurz vor der Hauptverhandlung und haben noch keinen Strafverteidiger?
Wir verteidigen Sie als Strafverteidiger, d.h. als Wahlverteidiger wie auch als gerichtlich beigeordneter Pflichtverteidiger, in Straf- und Bußgeldsachen. Das gilt für das außergerichtliche Vorverfahren als auch vor Gericht anläßlich einer Vorführung aufgrund eines Antrages der Staatsanwaltschaft zum Erlaß eines Haftbefehls, in der Hauptverhandlung in 1. und in 2. Instanz, in der Berufung nach vorheriger Akteneinsicht.
Ziel einer Strafverteidigung für Sie kann es sein:
die Einstellung im Ermittlungsverfahren zur Verhinderung der Hauptverhandlung
der Freispruch nach erhobener Anklage
die Einstellung des Verfahrens mit oder ohne Auflagen
eine milde Strafe, keine Eintragung in das Führungszeugnis
eine Bewährungsstrafe anstelle einer zu vollziehenden Freiheitsstrafe
die Abänderung einer gerichtlichen Entscheidung, z.B. durch Anfechtung eines Strafbefehls mittels Einspruch oder eines Urteils durch Berufung z.B. bei folgenden Delikten:
Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte
Beleidigung
Üble Nachrede
Verleumdung
Totschlag
Aussetzung
Fahrlässige Tötung
Körperverletzung
gefährliche Körperverletzung
Mißhandlung von Schutzbefohlenen
schwere Körperverletzung
Körperverletzung mit Todesfolge
Nötigung
Bedrohung
Diebstahl
Besonders schwerer Fall des Diebstahls
Diebstahl mit Waffen; Bandendiebstahl; Wohnungseinbruchdiebstahl
Unterschlagung
Raub
Schwerer Raub
Raub mit Todesfolge
Erpressung
Räuberische Erpressung
Betrug
Versicherungsbetrug
Computerbetrug
Versicherungsmißbrauch
Untreue
Urkundenfälschung
Betäubungsmittelstrafsachen
Vorteilsnahme
Bestechlichkeit
Vorteilsgewährung
Bestechung
besonders schwere Fälle der Bestechlichkeit und Bestechung
Verkehrsstrafrecht
Fahren ohne Fahrerlaubnis
Nötigung durch Auffahren Lichthupe Ausbremsen
Versicherungsbetrug § 263 StGB Haftpflicht u. Kasko
Gefährliche Eingriff in den Straßenverkehr
Gefährdung des Straßenverkehrs
Straßenverkehrsgefährdung
verbotene Kraftfahrzeugrennen
Trunkenheit im Verkehr
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
Fahrerflucht Unfallflucht
Bußgeldverfahren
Im Bußgeldverfahren kann das Ziel Ihrer Verteidigung die Einstellung des Verfahrens, die Vermeidung von Punkten in Flensburg im FAER / VZR sein, Vermeidung oder Reduzierung eines Fahrverbotes.
Ordnungswidrigkeitenverfahren etwa wegen Mißachtung des Rotlichts, Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, Vorfahrtverstöße mit und ohne Unfall, wenden an unzulässigen Stellen im Straßenverkehr, fehlerhaftes Überholen mit und ohne Unfall, Überladung, fehlerhafte Ladungssicherung u.a., Umweltdelikte.
Einspruch gegen Bußgeldbescheid
Verteidigung im Bußgeldverfahren vor Gericht
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Herrn Frischmuth erreichen Sie unter 040308543390 und Herrn Friemann unter 040308543395.
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